| Antragsteller*in: | Kreisvorstand (dort beschlossen am: 18.01.2026) |
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A1: Gute Bildung von Anfang an – Kita-Gesetz reformieren
Antragstext
Frühkindliche Bildung ist ein elementarer Bestandteil für eine erfolgreiche
Entwicklung unserer Kinder. An dieser Stelle zu sparen wird negative
Auswirkungen in der Zukunft haben. Der Kreisverband Sächsische Schweiz-
Osterzgebirge von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
- fordert den Kreisvorstand auf, sich für eine Reform des Gesetzes über die
Kindertagesbetreuung im Landesverband Sachsen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
einzusetzen;
- spricht sich dafür aus, die Zuwendungen zur Bereitstellung von Kitaplätzen
und -personal von Landes- und kommunaler Ebene mindestens in der
derzeitigen Höhe festzusetzen, im besten Falle zu erhöhen.
- fordert das Land Sachsen auf, den Betreuungsschlüssel in den sächsischen
Kindertagesstätten herabzusetzen, um die individuelle Betreuung von
Kindern zu verbessern und dabei betriebsbedingte Kündigungen von Kita-
Personal zu vermeiden;
- fordert das Land Sachsen auf, ein Sondervermögen für Kita-Investitionen
aufzustellen, um notwendige Sanierungs- und/oder Baumaßnahmen der Kommunen
finanziell substanziell zu unterstützen.
Begründung
Die Bevölkerung in Sachsen nimmt ab. Laut aktuellen Prognosen werden im laufenden Jahr weniger als vier Millionen Einwohner*innen im Freistaat leben. Das liegt unter anderem an rückläufigen Geburtenzahlen. Auch in unserem Landkreis ist diese Entwicklung bereits zu spüren. Mit dem Krankenhaus in Pirna besteht nur noch eine Geburtsklinik im Landkreis und kreisweit wird über die Schließung von Kindertagesstätten diskutiert und dies auch umgesetzt, zum Beispiel in Freital oder Altenberg.
Aus Sicht des Kreisverbandes Sächsische Schweiz-Osterzgebirge von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist die Schließung von Kindertagesstätten falsch. Vielmehr muss die derzeitige Situation als Chance gesehen werden, die frühkindliche Bildung spürbar zu verbessern, indem Standorte erhalten, Personal gehalten und Kitagruppen verkleinert werden. Eltern von Klein- und nicht schulpflichtigen Kindern erwarten zurecht, dass in den sächsischen Kindertageseinrichtungen höchste Qualitätsstandards eingehalten werden und ihre Kinder nicht nur bloß betreut werden, sondern tatsächlich frühkindliche Bildung angeboten wird.
Jetzt ist der Zeitpunkt, um hohe Qualitätsstandards bei der frühkindlichen Bildung festzusetzen und für die Zukunft zu sichern. Wenn bei gleichbleibender Personalzahl die Zahl der Kinder sinkt, sinkt ebenfalls der Betreuungsschlüssel. Erzieher*innen können so besser auf die individuellen Bedürfnisse der Kinder eingehen und ihnen die Kompetenzen vermitteln, die für eine erfolgreiche Teilnahme am sozialen Leben sowie der Schule notwendig sind. Das derzeitige Gesetz über Kindertagesbetreuung sieht eine pädagogische Fachkraft für 4,5 Kinder in der Krippe und 10,5 Kinder im Kindergarten vor. Diese Zahl zu senken, trägt der sinkenden Zahl an Kindern bei gleichbleibendem Personal Rechnung.
Gleichzeitig müssen den Trägern der Einrichtungen die notwendigen Mittel an die Hand geben werden, dieses Personal zu finanzieren, notwendige bauliche Maßnahmen an Kindertageseinrichtungen umsetzen zu können sowie Eltern finanziell zu entlasten. Mit dem sächsischen Kita-Moratorium vom September 2024, beschlossen im Landtag mit Stimmen unserer Bündnisgrünen Fraktion, ist ein guter erster Schritt gegangen worden. Damit wurde sichergestellt, dass bis Ende 2025 die Finanzierung der Kindertageseinrichtungen auf dem Niveau von 2024 gehalten wurde. Diesen gilt es nun mindestens unbefristet fortzuführen und im besten Falle auszubauen. Ebenso muss es möglich sein, ohne erhebliche finanzielle Belastungen für die Träger Investitionen in die Kita-Infrastruktur zu tätigen. Dazu muss das Land Sachsen alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten prüfen, um die Kommunen finanziell zu unterstützen.

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