- Fehlerkorrekturen
- Redaktionelle Änderungen an Schreibweisen
- Ausschreiben des Monats zu den bisherigen Änderungen
Antragsteller*in: | Tina Wünschmann |
---|---|
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Abstimmung |
Eingereicht: | 18.08.2025, 14:52 |
Antragsteller*in: | Tina Wünschmann |
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Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Abstimmung |
Eingereicht: | 18.08.2025, 14:52 |
Diese Satzung wurde auf der Mitgliederversammlung am 08.03. März 2008 beschlossen und trat mit dem Vollzug der Kreisgebietsreform am 01.08. August 2008 in Kraft.
Diese Satzung wurde auf den Mitgliederversammlungen am 28.02. Februar 2011, 30.01. Januar 2016, 22.01. Januar 2022, 30.05. Mai 2022 und 29. August 2025 geändert.
Der Kreisverband BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (im
folgenden KV genannt) ist Teil der Landesorganisation Sachsen und der
Bundesorganisation von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Er ist ein Zusammenschluss von
Bürgerinnen und Bürgern, die auf der Basis eines gemeinsamen Grundkonsenses die
solidarische Selbstorganisation der Gesellschaft in einer lebenswerten Umwelt
anstreben.
Wir setzen uns ein für eine, ökologisch nachhaltige, soziale,
basisdemokratische, gerechte und gewaltfreie Gesellschaft. Wir treten ein die
für Bewahrung der Umwelt, die Idee der mündigen Bürgerinnen und Bürger, für eine
kinder- und behindertenfreundliche Gesellschaft, für Geschlechterdemokratie und
Humanität.
Der KV ist eine politische Organisation der Bürgerbewegung. Ziel ist es
möglichst viele Bürgerinnen und Bürger an der politischen Willensbildung zu
beteiligen und für die Übernahme von politischer und gesellschaftlicher
Verantwortung auf allen Ebenen zu interessieren.
Unsere Arbeit ist geprägt von Toleranz und Dialog, die Suche nach Konsens hat
Vorrang.
Der KV ist offen für die Mitarbeit und parlamentarische Mitwirkung natürlicher
Personen und freier Gruppen, die mit den politischen Grundsätzen von BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN übereinstimmen.
Diese Satzung wurde auf der Mitgliederversammlung am 08.03. März 2008 beschlossen und
trat mit dem Vollzug der Kreisgebietsreform am 01.08. August 2008 in Kraft.
Diese Satzung wurde auf den Mitgliederversammlungen am 28.02. Februar 2011, 30.01. Januar 2016,
22.01. Januar 2022, 30.05. Mai 2022 und 29. August 2025 geändert.
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