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            <title>Mitgliederversammlung 29. August 2025: Anträge</title>
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                <title>Mitgliederversammlung 29. August 2025: Anträge</title>
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                        <title>SON2: Ersatzdelegierte zur BDK 28.-30. November 25 in Hannover</title>
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                        <author>Kreisvorstand (dort beschlossen am: 12.08.2025)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Für die anstehende Bundesdelegiertenkonferenz vom 28. bis 30. November 2025 verfügen wir aktuell nur über <strong>einen Ersatzdelegierten</strong>. Um unsere Stimme auf diesem wichtigen grünen Entscheidungsgremium vollumfänglich sicherzustellen, möchten wir die Nachwahl weiterer Ersatzdelegierter ermöglichen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Interessierte Mitglieder erhalten so die Gelegenheit, sich aktiv in die Bundespolitik unserer Partei einzubringen. Als Ersatzdelegierte*r habt ihr die Möglichkeit, bei Verhinderung unserer ordentlichen Delegierten an der BDK teilzunehmen und dort über zentrale programmatische und personelle Entscheidungen mitzubestimmen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Bundesdelegiertenkonferenz im November wird richtungsweisende Beschlüsse für unsere Partei fassen. Gerade in der aktuellen politischen Lage ist es unerlässlich, dass wir als Kreisverband vollständig vertreten sind und unsere Positionen einbringen können.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 26 Aug 2025 09:34:57 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>SON1: Blick nach vorn: Vorstandswahlen 2026 - Dein Kreisverband braucht Dich!</title>
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                        <author>Kreisvorstand (dort beschlossen am: 23.07.2025)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Liebe Mitglieder des Kreisverbands,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>während wir uns aktuell mitten in der politischen Arbeit befinden, möchten wir<br>
bereits heute den Blick auf einen wichtigen Termin Anfang 2026 richten: Die<br>
Neuwahl unseres Kreisvorstands steht an.<br>
Im ersten Quartal 2026 läuft das Mandat des aktuellen Vorstands aus. Bei der<br>
dann anstehenden Kreismitgliederversammlung werden wir nicht nur die üblichen<br>
Tagesordnungspunkte wie Rechenschaftsbericht und Haushaltsplanung behandeln,<br>
sondern auch einen neuen Vorstand wählen, der unseren Kreisverband in die<br>
Zukunft führen wird.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h4>Unser Vorstand - das Herzstück des Kreisverbands</h4></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Vorstand besteht aus:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Zwei gleichberechtigten SprecherInnen</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Der Schatzmeisterei</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Bis zu vier BeisitzerInnen</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Gemeinsam bilden diese Personen das Team, das unsere grünen Werte und Ziele im<br>
Kreis vertritt, Aktionen koordiniert und den Verband organisatorisch am Laufen<br>
hält.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h4>Denk jetzt schon darüber nach!</h4></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir möchten euch ermutigen, bereits jetzt darüber nachzudenken, ob ihr euch eine<br>
Mitarbeit im Vorstand vorstellen könnt. Die Arbeit im Kreisvorstand bietet die<br>
Chance, grüne Politik aktiv mitzugestalten und wichtige Erfahrungen zu sammeln.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Auch wenn die Wahl noch einige Monate entfernt ist - es ist nie zu früh, sich<br>
mit dem Gedanken vertraut zu machen und vielleicht schon erste Gespräche mit<br>
potenziellen MitstreiterInnen zu führen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h4>Was bedeutet Vorstandsarbeit?</h4></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Als Vorstandsmitglied gestaltest du die politische und strategische Ausrichtung<br>
unseres Kreisverbands aktiv mit. Du repräsentierst uns nach außen, vernetzt dich<br>
mit anderen politischen AkteurInnen und bringst deine Ideen und Kompetenzen ein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Vorstandsarbeit bedeutet Verantwortung zu übernehmen, ist aber auch eine<br>
Chance, deine Fähigkeiten weiterzuentwickeln und gemeinsam mit Gleichgesinnten<br>
für unsere grünen Ziele einzustehen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h4>Vielfalt stärkt uns</h4></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir streben einen Vorstand an, der die Vielfalt unserer Mitglieder und der<br>
Gesellschaft widerspiegelt. Verschiedene Perspektiven, Erfahrungen und<br>
Kompetenzen machen uns stärker und ermöglichen bessere Entscheidungen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ob jung oder erfahren, ob neu dabei oder langjähriges Mitglied - jede und jeder<br>
kann wertvolle Beiträge leisten!</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h4>Nächste Schritte</h4></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In den kommenden Monaten werden wir weitere Informationen zur Vorstandswahl<br>
bereitstellen. Bei Fragen zur Vorstandsarbeit sprecht gerne die aktuellen<br>
Vorstandsmitglieder an - sie geben euch sicher einen Einblick in ihre<br>
Tätigkeiten und Erfahrungen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Lasst uns gemeinsam dafür sorgen, dass unser Kreisverband auch in Zukunft von<br>
einem engagierten und motivierten Team geleitet wird!</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Mit grünen Grüßen,<br>
Euer Kreisvorstand<br><em>Ines, Matthias, Mario, Lucia, Lydia, Hannes und KGF Jan</em></p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 23 Jul 2025 21:23:48 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A1: Antrag auf Anerkennung des Regionalverbands BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sächsische Schweiz</title>
                        <link>https://soe.antragsgruen.de/mv-2025-08-29/antrag-auf-anerkennung-des-regionalverbands-bundnis-90-die-grunen-sach-13647</link>
                        <author>Regionalverband BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sächsische Schweiz (dort beschlossen am: 26.06.2025)</author>
                        <guid>https://soe.antragsgruen.de/mv-2025-08-29/antrag-auf-anerkennung-des-regionalverbands-bundnis-90-die-grunen-sach-13647</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Kreisverband Sächsische Schweiz-Osterzgebirge von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN möge beschließen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Der Regionalverband Sächsische Schweiz wird gemäß § 8 der Satzung des Landesverbands Sachsen als offizielle Gliederung des Kreisverbands Sächsische Schweiz-Osterzgebirge anerkannt.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Der Regionalverband erhält alle satzungsgemäßen Rechte und Pflichten einer Gliederung innerhalb des Kreisverbands.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Der Vorstand des Kreisverbands wird beauftragt, die formale Anerkennung dem Landesverband Sachsen mitzuteilen und alle notwendigen organisatorischen Schritte zur Integration des Regionalverbands in die Verbandsstruktur einzuleiten.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li>Die Anerkennung tritt mit Beschlussfassung in Kraft.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Begründung<br>
Der Regionalverband Sächsische Schweiz hat sich als aktive politische Kraft in der Region etabliert und strebt nun gemäß § 8 der Satzung des Landesverbands Sachsen die offizielle Anerkennung als Gliederung des Kreisverbands Sächsische Schweiz-Osterzgebirge an.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Anerkennung als Gliederung ist ein formaler Prozess, der die demokratische Struktur unserer Partei stärkt und die regionale Verankerung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Sächsischen Schweiz fördert. Ähnlich wie bei Anerkennungsverfahren in anderen Bereichen (vgl. Anerkennungsverfahren auf Bundesebene) geht es darum, einen Status zu erlangen, der mit bestimmten Rechten und Pflichten verbunden ist.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Anerkennung des Regionalverbands als offizielle Gliederung ermöglicht:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Eine bessere Vertretung der spezifischen Interessen der Region Sächsische Schweiz innerhalb des Kreisverbands</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Eine effektivere Organisation der politischen Arbeit vor Ort</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Eine klarere Struktur für die Mitglieder und Interessierten in der Region</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Eine stärkere Präsenz von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Fläche</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Regionalverband Sächsische Schweiz erfüllt alle satzungsgemäßen Voraussetzungen für die Anerkennung als Gliederung und hat bereits eine funktionierende Organisationsstruktur aufgebaut. Die formale Anerkennung ist daher der logische nächste Schritt zur Stärkung unserer Parteiarbeit in der Region. Mit der Anerkennung als Gliederung wird der Regionalverband in die Lage versetzt, die grüne Politik noch wirksamer in die Kommunen der Sächsischen Schweiz zu tragen und die Partei in diesem wichtigen Teil des Landkreises zu vertreten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Dieser Antrag wurde mit einstimmiger Mehrheit auf der Mitgliederversammlung des Regionalverband Sächsische Schweiz in Bad Schandau am 26. Juni 2025 angenommen.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 23 Jul 2025 20:44:17 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>W1: Wahlordnung des Kreisverband Sächsische Schweiz-Osterzgebirge</title>
                        <link>https://soe.antragsgruen.de/mv-2025-08-29/wahlordnung-des-kreisverband-sachsische-schweiz-osterzgebirge-1513</link>
                        <author>Mitgliederversammlung (dort beschlossen am: 25.01.2020)</author>
                        <guid>https://soe.antragsgruen.de/mv-2025-08-29/wahlordnung-des-kreisverband-sachsische-schweiz-osterzgebirge-1513</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3>Wahlordnung Kreisverband Sächsische-Schweiz</h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h4>§ 1 Wahlgrundsätze</h4></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Diese Wahlordnung gilt für Wahlen, die durch die Mitgliederversammlung des Kreisverbandes Sächsische-Schweiz-Osterzgebirge durchzuführen sind.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Wahlen sind geheim mit einem Stimmzettel durchzuführen. Für die Durchführung von Wahlen oder geheimen Abstimmungen ist eine Wahlkommission zu bestimmen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Die Wahlen werden durch die Tagungsleitung der Mitgliederversammlung geleitet.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Bewerber*innen haben die Möglichkeit sich in angemessener Zeit vorzustellen und auf Fragen zu antworten. Über den Umfang der Vorstellung, die Zahl der Fragen und die zur Verfügung stehende Antwortzeit entscheidet die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(5) Die Auszählung der Stimmzettel durch die Wahlkommission ist öffentlich.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h4>§ 2 Fristen</h4></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Die Frist für eine Bewerbung endet, soweit dies in der Satzung nicht anders geregelt ist, nach der Aufforderung durch die Tagungsleitung die Kandidaturen auf die entsprechenden Ämter und Positionen anzuzeigen. 1</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h4>§ 3 Feststellung der Bewerbungslage</h4></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Vor dem Eintritt in die Wahlgänge stellt die Tagungsleitung der Versammlung zunächst fest, wie viele weibliche und männliche Bewerbungen für die zu vergebenden Positionen vorliegen. Die jeweiligen Namen der Bewerber*innen für die jeweiligen Positionen werden in alphabetischer Reihenfolge verlesen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h4>§ 4 Quotierung</h4></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Bei Wahlen sollen alle Gremien und Delegiertenlisten mindestens zur Hälfte mit Frauen besetztwerden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Sollten weniger weibliche Bewerbungen für zu wählende Ämter oder Positionen eingegangen sein, als zur Mindestquotierung erforderlich sind, treten zunächst vor Eintritt in das Vorstellungsund Wahlverfahren die anwesenden weiblichen Delegierten zusammen und entscheiden mit einfacher Mehrheit darüber,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>ob und wie viele Plätze von der Quotierung entbunden werden, so dass Plätze, die nichtausschließlich Frauen zustehen, auch dann besetzt werden können, wenn dadurch die Mindestquotierung nicht gewahrt wird oder</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>ob und wie viele Frauen zustehende Plätze mit Männern besetzt werden können.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h4>§ 5 Wahl des Kreisvorstandes</h4></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Bei Wahlen sollen alle Gremien und Delegiertenlisten mindestens zur Hälfte mit Frauen besetztwerden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Für alle Bewerber*innen beträgt die Vorstellungszeit sieben Minuten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) An die Vorstellung in alphabetischer Reihenfolge schließt sich eine Runde mit Fragen und Statements an, auf die die BewerberInnen in umgekehrter alphabetischer Reihenfolge antworten oder eingehen können. Die Antwortzeiten betragen je drei Minuten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Wahlgang Je nach Anzahl der Bewerbungen kann der Kreisvorstand in einem Wahlgang gewählt werden. Jedes stimmberechtigte Mitglied kann innerhalb eines Wahlgangs maximal so viele Stimmen abgeben, wie in diesem Plätze zu vergeben sind. Es können die Stimmen einzelnen Bewerber*innen gegeben werden oder in Bezug auf alle zur Wahl stehenden Bewerber*innen mit Enthaltung oder mit Nein gestimmt werden</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Wahlkommission ermittelt aus den abgegebenen Stimmzetteln die Stimmenzahl aller Bewerber*innen eines Wahlganges und stellt das Ergebnis wie folgt fest:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Im ersten Wahlgang ist gewählt, wer die meisten Stimmen, jedoch mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Erreichen dies weniger Bewerber*innen als Plätze zu vergeben sind, findet ein zweiter Wahlgang statt, bei dem alle nicht gewählten Bewerber*innen erneut antreten können.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Im zweiten Wahlgang ist gewählt, wer die meisten Stimmen erhält, jedoch mehr Ja- als Nein-Stimmen erhalten hat. Bei Stimmengleichheit zwischen Bewerber*innen in der Zuteilung des letzten zu vergebenden Platzes findet ein dritter Wahlgang statt, in dem nur jene zwei nicht gewählten Bewerber*innen mit dem besten Stimmenergebnis antreten dürfen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Im dritten Wahlgang ist gewählt, wer die meisten Stimmen erhält, jedoch mehr Ja- als Nein-Stimmen erhalten hat. Bei Stimmengleichheit in der Zuteilung des letzten zu vergebenden Platzes entscheidet das von der Versammlungsleitung öffentlich zu ziehende Los.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h4>§ 6 Wahl von Delegiertenlisten</h4></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Die Vorstellung der Bewerber*innen erfolgt in alphabetischer Reihenfolge</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Für alle Bewerber*innen beträgt die Vorstellungszeit fünf Minuten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) An die Vorstellung schließt sich eine Runde mit Fragen und Statements an, auf die die Bewerber*innen in umgekehrter alphabetischer Reihenfolge antworten oder eingehen können. Die Antwortzeiten betragen je zwei Minuten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Wahlgang Je nach Anzahl der Bewerbungen können Listen in einem Wahlgang gewählt werden. Jedes stimmberechtigte Mitglied kann innerhalb eines Wahlgangs maximal so viele Stimmen abgeben, wie in diesem Plätze zu vergeben sind. Es können die Stimmen einzelnen Bewerber*innen gegeben werden oder in Bezug auf alle zur Wahl stehenden Bewerber*innen mit Enthaltung oder mit Nein gestimmt werden</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Es gibt formal getrennte Wahlgänge für die Frauenplätze und für die offene Plätze der Liste. Die Wahlkommission ermittelt aus den abgegebenen Stimmzetteln die Stimmenzahl aller Bewerber*innen eines Wahlganges und stellt das Ergebnis wie folgt fest:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Im ersten Wahlgang ist gewählt, wer die meisten Stimmen, jedoch mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Erreichen dies weniger Bewerber*innen als Plätze zu vergeben sind, findet ein zweiter Wahlgang statt, bei dem alle nicht gewählten Bewerber*innen erneut antreten können.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Im zweiten Wahlgang ist gewählt, wer die meisten Stimmen erhält, jedoch mehr Ja- als Nein-Stimmen erhalten hat. Bei Stimmengleichheit zwischen Bewerber*innen in der Zuteilung des letzten zu vergebenden Platzes findet ein 3 dritter Wahlgang statt, in dem nur jene zwei nicht gewählten Bewerber*innen mit dem besten Stimmenergebnis antreten dürfen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Im dritten Wahlgang ist gewählt, wer die meisten Stimmen erhält, jedoch mehr Ja- als Nein-Stimmen erhalten hat. Bei Stimmengleichheit in der Zuteilung des letzten zu vergebenden Platzes entscheidet das von der Versammlungsleitung öffentlich zu ziehende Los.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Bei Wahl der Ersatzdelegierten entscheidet die Anzahl der Ja-Stimmen über die Reihenfolge.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wenn nur ein Delegiertenplatz zur Verfügung steht, wird dieser, um die Quotierung einzuhalten, in einem Jahr als Frauenplatz und im darauffolgenden Jahr als offener Platz vergeben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Als Ersatz für die gewählten weiblichen Delegierten können nur die gewählten weiblichen Ersatzdelegierten herangezogen werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h4>§ 7 Aufstellung Direktkandidat*innen für Landtags- und Bundestagswahlen</h4></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Auf Grund der entsprechenden gesetzlichen Vorgaben gelten die Regelungen zur Quotierung bei der Aufstellung der Direktkandidat*innen für die Landtagswahlen bzw. die Bundestagswahl nicht.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Für alle Kandidat*innen beträgt die Vorstellungszeit sieben Minuten und drei Minuten für dieBeantwortung von Fragen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Wahlgang</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Im ersten Wahlgang ist gewählt, wer die meisten Stimmen, jedoch mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Im zweiten Wahlgang ist gewählt, wer die meisten Stimmen erhält, jedoch mehr Ja- als Nein-Stimmen erhalten hat.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Im dritten Wahlgang ist gewählt, wer die meisten Stimmen erhält, jedoch mehr Ja- als Nein-Stimmen erhalten hat. Bei Stimmengleichheit entscheidet das von der Versammlungsleitung öffentlich zu ziehende Los.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h4>§ 8 Sonstige Wahlen</h4></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Für die Wahlen in sonstige Ämter und Positionen, sowie für die Vergabe von Voten finden die Regelungen des § 5 Abs. 2 und 3 Anwendung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Die Vergabe von Voten kann, soweit kein Widerspruch vorgetragen wird, als offen Abstimmung erfolgen. Bei zwei oder mehr Bewerber*innen für ein einzelnes Votum, ist eine geheime Wahl abzuhalten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Ist bei einer Wahl die Ermittlung einer Reihenfolge der Gewählten notwendig, so ergibt sich die aus der Zahl der Ja-Stimmen, die auf die jeweiligen Bewerber*innen entfallen sind.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h4>§ 9 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen</h4></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Die Wahlordnung tritt mit Beschluss durch die Mitgliederversammlung in Kraft.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><em>Beschlossen durch die Mitgliederversammlung am 25. Januar 2020 in Freital.</em></p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die aktuelle Formulierung des §4 Quotierung verstößt klar gegen das aktuelle Bundesfrauenstatut. Darum überarbeiten wir die aktuelle Fassung parallel zur bisherigen und fügen zusätzlich redaktionelle Änderungen durch.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 22 Jul 2025 13:26:07 +0200</pubDate>
                    </item></channel></rss>